Der Erwerb einer Ferienimmobilie in Nordholland in der allgemeinen Wohnlage

Hofmann Law Group // 12.09.2020

Viele Interessenten möchten lieber auf dem allgemeinen Immobilienmarkt als in einem Ferienpark erwerben. Das ist aber von den niederländischen Gemeinden häufig untersagt. Der Audio umschreibt die Situation.

Albrecht Hofmann
Rechtsanwalt und Steuerberater

Viele Interessenten für einen Ferienverbleib in Nordholland wollen nicht in einem Bungalowpark, sondern drängen in die allgemeine Wohnlage. Dabei laufen sie häufig gegen wohnungswirtschaftliche Regeln der nordholländischen Gemeinden an, die weder eine Zweitwohnung noch die Vermietung der Immobilie an Feriengäste erlauben. In den letzten Jahren haben nahezu alle Gemeinden diesen Regeln, die meist schon bestanden, aber nicht ernst genommen wurden, wieder Geltung verschafft. Dies gilt zum Beispiel für die Gemeinden Zandvoort, Bergen und Callantsoog. Natürlich gibt es Möglichkeiten konform diesen Regeln eine Immobilie auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt zu erwerben.

Darüber können Sie sich gerne bei unserm Kooperationspartner, Hofmann Law Rechtsanwälte, beraten lassen.

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