Hofmann Law Group // 12.09.2020
Der Erwerb einer Ferienimmobilie in einem Bungalowpark ist sozusagen der niederländische „ way to go“ bei der Beschaffung. Der Audio beschreibt die gängige Struktur eines Parks und die Probleme der ehrenamtlichen Geschäftsführung in einem Eigentümerverein.
Albrecht Hofmann
Rechtsanwalt und Steuerberater
Eine Ferienimmobilie in einem Bungalowpark zu kaufen, ist quasi die klassische Methode. Insbesondere im Westteil der Halbinsel Nordholland befinden sich viele Bungalowparks mit unterschiedlichen Errichtungsdaten. Uns soll es heute um die Strukturen derartiger Parks und um deren praktischen Probleme gehen.
Als durchgehendes Muster kann hierbei festgehalten werden, dass ein früherer Investor eine Fläche zur Ferienbebauung erschlossen und parzelliert hat und die Parzellen entweder im Eigentum oder in Erbpacht an die Erstbebauer ausgegeben hat. Er selbst bleibt hingegen Eigentümer der sogenannten allgemeinen Teile des Parks. Dabei handelt es sich um Wege, Leitungen, Spielplätze und sonstige Infrastruktureinrichtungen, wie insbesondere Parkplätze, wobei die Eigentümer kostenmäßig zur Unterhaltung dieser Einrichtungen herangezogen werden. Gleichzeitig hat er in der Regel schon vor dem ersten Parzellenverkauf an die neuen Hauseigentümer einen Eigentümerverein gegründet, dessen Zwangsmitglieder, die neuen Hauseigentümer, aufgrund der allgemeinen Bedingungen zu den von ihnen abgeschlossenen Kaufverträgen werden müssen. Damit hat der Eigentümer der allgemeinen Teile eine für ihn günstige Struktur geschaffen. Er hat es nämlich fortan nur mit einem Gegenüber auf der Eigentümerseite zu tun. Die Eigentümervereine haben Statuten und Geschäftsordnungen nach niederländischem Recht, nach denen sie ihre Angelegenheiten erledigen sollen. Handlungsorgane sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
Soweit die Theorie: Ich befasse mich nunmehr seit zwanzig Jahren auch mit diesem Aspekt des Ferienhauses in den Niederlanden, war Vorsitzender und Geschäftsführer eines derartigen Vereins und habe verschiedene Vereinsvorstände oder deren Zwangsmitglieder, die Hauseigentümer, beraten. Insbesondere in dem von mir selbst bewohnten Park erfahre ich, wie es nicht laufen soll. Die Sprachbarriere stellt sich als Kommunikationshindernis zwischen deutschsprachigen Zwangsmitgliedern, die Ferienhauseigentümer sind, und mancherorts ausschließlich niederländischsprachigen Vorständen in den Weg. Es gibt allerdings auch die umgekehrte Konstellation, dass Parks mit mehrheitlich deutschen Eigentümern ausschließlich mit deutschen Vorstandsmitgliedern besetzt sind, die dann Kommunikationsprobleme mit den niederländischen Eigentümern haben. Häufig sind weder deutsche noch niederländische Eigentümer bereit sich bei der Vorstandsarbeit zu engagieren und einzubringen, sodass eine Überalterung des Vorstands mit Amtszeiten von mehr als zwölf Jahren die Folge sein kann. Mangels Alternativen werden diese Vorstandsmitglieder dann auch gerne wiedergewählt und bekommen von ihren Mitgliedern anerkennend auf die Schultern geklopft, um sie im Amt zu halten. Dass deren Kompetenz - sofern sie jemals vorhanden war - dann auch irgendwann aufgebraucht ist, leuchtet ein. Ich trete deswegen schon lange bei meinen Beratungen und auch in meinem eigenen Park dafür ein, die Geschäftsführung der Vereine in professionelle Hände zu legen. Gerade, weil in diesen Zeiten eine Investition in das Ferienhaus vermehrt als Kapitalanlage anzusehen ist, ist hier für Hobbyveranstaltungen oder Freizeitgeschäftsführungen kein Raum. Dieses Umfeld muss vernünftig, rechtskonform und wertsteigernd verwaltet werden.
Wie eine solche wirtschaftlich vernünftige und professionelle Geschäftsführung in ihrem Verein erreicht und dargestellt werden kann, berate ich Sie auf Anfrage gerne.