Strategische Überlegungen beim Ankauf eines Chalets in Nordholland

Hofmann Law Group // 12.09.2020

Der Erwerb eines Chalets statt eines Steinhauses ist die Innovation der letzten 15 Jahre auf dem Ferienimmobilienmarkt. Aber Vorsicht: die juristisch unsichere Standsituation des Mobilheims und der bauartbedingt begrenzte Nutzungszeitraum des Chalets machen eine Überprüfung der Wirtschaftlichkeit notwendig.

Albrecht Hofmann
Rechtsanwalt und Steuerberater

Der Kauf von Chalets wird bei deutschen Urlaubern immer beliebter, weil sie in den Anschaffungskosten noch erschwinglich sind und über eine hinreichende Ausstattung für den eigenen Urlaub oder zur Vermietung verfügen. Übersehen werden in der Regel mindestens zwei Gesichtspunkte:


1. Die Lebensdauer und insbesondere die Vermietbarkeit des Chalets ist begrenzt. Regelmäßig kann ein Chalet ohne Runderneuerung nicht länger als 15 Jahre vermietet werden, zumindest sind Vermietungsgesellschaften nicht bereit, veraltete Mobilheime noch am Markt anzubringen.


2. Die Mobilheime dürfen meist nur aufgrund eines Mietvertrages auf dem Campingplatz oder in dem Freizeitpark stehen, wobei dieser Mietvertrag keine beständige Sicherheit des Standrechtes bietet. Über nähere Einzelheiten und etwaige Gestaltungmöglichkeiten kann Sie unser Kooperationspartner, Hofmann Law Rechtsanwälte, gerne beraten. Auf jeden Fall sollten Sie diesen für die Wirtschaftlichkeit der Investition als strategischen Punkt vor der Investition genau überlegen und prüfen lassen.

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